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Oer Erkenschwick: Gericht erlaubt wieder Muezzin-Ruf

13:48 - September 24, 2020
Nachrichten-ID: 3003137
Teheran (IQNA)- Die Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick darf nach fünf Jahren wieder über Lautsprecher zum Freitagsgebet rufen. Das hat das OVG entschieden.

Die Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) darf in Oer-Erkenschwick wieder über einen Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen wies am Mittwoch nach einem jahrelangen Streit eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigten Muezzinruf ab.

Anwohner hatten 2015 gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt. Diese hatte der Gemeinde erlaubt, immer freitags zwischen 12 und 14 Uhr für höchsten 15 Minuten per Lautsprecher die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Seit fünf Jahren unterblieb nach der Klage dieser Ruf. Die Anwohner, ein Ehepaar mit einem etwa 900 Meter entfernten Grundstück, sahen sich durch den Ruf in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.

 

OVG sieht durch den Ruf zum Freitagsgebet „keine erhebliche Belästigung“

Diese Ansicht teilte der 8. Senat des OVG nicht. „Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, das andere ihren Glauben ausleben“, sagte die Vorsitzender Richterin Annette Kleinschnittger in der mündlichen Verhandlung. Solange niemand zur Religionsausübung gezwungen werde, sei alles in Ordnung. Eine „erhebliche Belästigung“ durch den Ruf sieht das OVG beim Kläger nicht. Ein Gutachter hatte bei einem Grenzwert von 55 Dezibel in direkter Nachbarschaft der Moschee 28 Dezibel auf dem Grundstück der Kläger errechnet.

 

waz.de

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